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Oft kommt es im Leben zu unerwarteten Entwicklungen. Wenn Sie das Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers erhalten, müssen Sie schnell wissen, wie Sie sich auch weiterhin finanziell absichern können. Hier stellt sich die Frage, wie Sie einen Antrag auf Zahlung von Arbeitslosegend (kurz: ALG I) stellen, um Sperrzeiten oder sonstige Minderungen zu vermeiden.
Kommt noch eine Erkrankung hinzu, die aufgrund unvermeidbarer Fehlzeiten womöglich der Grund für die Kündigung war, dann droht nach dem Ende des Krankengeldbezuges möglicherweise die „Aussteuerung“ und Sie sind umso mehr auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angewiesen.
Was ist nun zu tun? Welche Leistungen können Sie erwarten? Wer ist zuständig? Was bedeutet die Nahtlosigkeitsregelung? Viele offene Fragen tun sich auf, für deren Beantwortung wir Ihnen gern zur Verfügung stehen.
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