Abmahnung

Abmahnung erhalten? Lassen Sie die Abmahnung prüfen

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob die darin erhobenen Vorwürfe zutreffen und ob die Abmahnung den rechtlichen Anforderungen entspricht. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Eine vorschnelle schriftliche Stellungnahme kann jedoch ebenso nachteilig sein wie ein unüberlegtes gerichtliches Vorgehen.

Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer in Berlin sowie in Espelkamp und im Kreis Minden-Lübbecke, wenn sie eine Abmahnung erhalten haben.

Welche Bedeutung hat eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung beanstandet der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers. Er fordert ihn zugleich dazu auf, sich künftig vertragsgemäß zu verhalten, und kündigt für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen an.

Eine Abmahnung erfüllt damit insbesondere drei Funktionen:

Sie beschreibt und dokumentiert das beanstandete Verhalten.

Sie weist den Arbeitnehmer auf die behauptete Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten hin.

Sie warnt vor möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Wiederholungsfall.

Eine Abmahnung kann insbesondere eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass nach jeder Abmahnung automatisch eine Kündigung zulässig wäre.

Wann kann eine Abmahnung unwirksam sein?

Ob eine Abmahnung berechtigt ist, hängt von ihrem Inhalt und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine Abmahnung kann insbesondere angreifbar sein, wenn

das beanstandete Verhalten nicht ausreichend konkret beschrieben wird,

die darin enthaltenen Tatsachenbehauptungen unzutreffend sind,

das Verhalten keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt,

der Arbeitgeber das Verhalten rechtlich falsch bewertet oder

die Abmahnung unverhältnismäßig ist.

Für die rechtliche Prüfung sind neben dem Wortlaut der Abmahnung häufig auch der Arbeitsvertrag, betriebliche Regelungen, vorausgegangene Gespräche sowie E-Mails und mögliche Zeugen von Bedeutung.

Wie können Arbeitnehmer auf eine Abmahnung reagieren?

Nach Erhalt einer Abmahnung kommen unterschiedliche Vorgehensweisen in Betracht. Je nach Einzelfall kann es sinnvoll sein,

zunächst nicht auf die Abmahnung zu reagieren,

eine schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte zu geben,

den Arbeitgeber zur Rücknahme und Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte aufzufordern oder

die Entfernung der Abmahnung gerichtlich geltend zu machen.

Nicht jede unberechtigte oder fehlerhafte Abmahnung sollte sofort gerichtlich angegriffen werden. Ein solches Vorgehen kann dem Arbeitgeber unter Umständen ermöglichen, Fehler zu erkennen und eine neue, verbesserte Abmahnung auszusprechen. Außerdem kann es strategisch sinnvoll sein, Einwendungen erst dann umfassend offenzulegen, wenn der Arbeitgeber später eine Kündigung auf die Abmahnung stützen möchte.

Welche Reaktion zweckmäßig ist, lässt sich deshalb erst nach Prüfung des konkreten Sachverhalts beurteilen.

Kann nach einer Abmahnung eine Kündigung erfolgen?

Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist grundsätzlich häufig eine einschlägige Abmahnung erforderlich. Sie soll dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Verhalten zu ändern. Eine Abmahnung ist jedoch nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine Kündigung. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder wenn eine Verhaltensänderung auch nach einer Abmahnung nicht zu erwarten ist, kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.

Ob eine frühere Abmahnung eine spätere Kündigung rechtfertigen kann, hängt unter anderem davon ab, ob die beanstandeten Pflichtverletzungen vergleichbar sind, wie schwer sie wiegen und wie viel Zeit zwischen den Vorfällen vergangen ist.

Was sollten Sie nach Erhalt einer Abmahnung tun?

Geben Sie nicht vorschnell eine schriftliche Erklärung ab. Bewahren Sie die Abmahnung auf und sichern Sie Unterlagen, E-Mails oder Nachrichten, die den tatsächlichen Ablauf belegen können. Notieren Sie außerdem mögliche Zeugen und Ihre eigene Erinnerung an das Geschehen.

Wir prüfen für Sie,

ob die Abmahnung inhaltlich und rechtlich berechtigt ist,

welche Bedeutung sie für eine mögliche spätere Kündigung hat,

ob eine Gegendarstellung sinnvoll ist und

ob die Entfernung aus der Personalakte verlangt werden sollte.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener Sie außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Die Erstberatung ist kostenlos. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin.

 

Kündigung nach einer Abmahnung

 

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.