Arbeitsrecht

Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Espelkamp

Sie haben eine Kündigung oder Abmahnung erhalten, Ihr Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht oder Sie benötigen Unterstützung bei einem Arbeitszeugnis? In arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen müssen häufig kurze Fristen beachtet und wichtige Entscheidungen schnell getroffen werden.

Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er berät und vertritt Arbeitnehmer in Berlin sowie in Espelkamp und im Kreis Minden-Lübbecke gegenüber ihren Arbeitgebern und vor den Arbeitsgerichten.

Kündigung erhalten? Beachten Sie die Dreiwochenfrist

Wenn Ihnen eine schriftliche Kündigung zugegangen ist, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – selbst wenn rechtliche Gründe gegen ihre Wirksamkeit sprechen.

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden,

ob die Kündigung formell und inhaltlich wirksam ist,

ob der allgemeine oder ein besonderer Kündigungsschutz besteht,

ob die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten wurde,

ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist und

welche Ziele im Verfahren erreicht werden können.

Dabei kann es je nach Ausgangslage um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, eine einvernehmliche Beendigung, eine Abfindung, offene Vergütungsansprüche oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis gehen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Kündigung und Kündigungsschutzklage.

Abmahnung durch den Arbeitgeber

Eine Abmahnung kann das Arbeitsverhältnis erheblich belasten und eine spätere Kündigung vorbereiten. Allerdings ist nicht jede Abmahnung berechtigt oder rechtlich wirksam.

Wir prüfen, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen, ob die Abmahnung den rechtlichen Anforderungen genügt und welche Reaktion in Ihrer konkreten Situation sinnvoll ist. In Betracht kommen insbesondere eine schriftliche Gegendarstellung, die Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte oder zunächst ein strategisches Abwarten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Abmahnung im Arbeitsrecht.

Arbeitszeugnis prüfen und berichtigen lassen

Ein Arbeitszeugnis kann für die weitere berufliche Entwicklung von erheblicher Bedeutung sein. Inhalt, Bewertung und einzelne Formulierungen sollten deshalb sorgfältig geprüft werden.

Wir unterstützen Sie, wenn Ihr Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis erteilt, das Zeugnis unvollständig ist oder die enthaltene Beurteilung nicht Ihren Leistungen entspricht. Dies gilt sowohl für Zwischenzeugnisse als auch für abschließende Arbeitszeugnisse.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Arbeitszeugnis prüfen lassen.

Offene Gehalts- und Vergütungsansprüche

Die rechtzeitige Zahlung der vereinbarten Vergütung gehört zu den wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers. Neben dem laufenden Gehalt können auch Ansprüche auf Überstundenvergütung, Prämien, Boni, Provisionen oder Urlaubsabgeltung bestehen.

Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten häufig Ausschlussfristen. Werden Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht, können sie trotz ihres ursprünglichen Bestehens verfallen. Bei ausbleibenden Zahlungen sollte deshalb nicht unnötig abgewartet werden.

Hat der Arbeitgeber bereits über mehrere Monate keine Vergütung gezahlt, kann dies zudem auf wirtschaftliche Schwierigkeiten oder eine bevorstehende Insolvenz hindeuten. Aufgrund seiner zusätzlichen Qualifikation als Fachanwalt für Insolvenzrecht kann Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener auch die insolvenzrechtlichen Auswirkungen beurteilen und Sie bei der Sicherung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Arbeitsrechtliche Beratung in Berlin und im Kreis Minden-Lübbecke

Wir beraten Arbeitnehmer in Berlin sowie in Espelkamp und im gesamten Kreis Minden-Lübbecke in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts. Die Beratung wird auf Ihre persönliche Situation und das von Ihnen verfolgte Ziel abgestimmt.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, teilen Sie uns bitte möglichst bereits bei der Kontaktaufnahme mit, an welchem Tag Ihnen das Kündigungsschreiben zugegangen ist. So kann geprüft werden, welche Fristen einzuhalten sind.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit unserem Kanzleiteam.

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