(Fahrlässige) Körperverletzung

Sie haben einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer Mensch verletzt wurde?

Sofern bei einem Unfall eine Person verletzt wird, wird sehr häufig ein Verfahren wegen einer (fahrlässigen) Körperverletzung eingeleitet. Sofern der Unfall durch Sie (mit-) verursacht wurde und Sie deshalb einen Anhörungsbogen erhalten haben, sollten Sie vorsichtig sein, ob Sie sich zu dem Vorfall äußern. Besser ist es, zunächst zu dem Vorgang keine Angaben zu machen und sich durch einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Hierdurch kann zunächst Einsicht in die Verfahrensakte genommen und überprüft werden, ob tatsächlich auf Ihrer Seite ein vorwerfbares Verhalten vorliegt.

Die Akteneinsicht sollte auch erfolgen, sofern Sie unmittelbar nach dem vermeintlichen Verstoß durch Polizeibeamte angehalten wurden.

Nach Kenntnis aller aktenkundigen Fakten kann dann entschieden werden, welche weitere Verfahrensweise in Ihrem Vorgang die beste Variante ist.

Gerne berät und vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Markus Schneckener in Ihrem verkehrsrechtlichen Verfahren.

Übersenden Sie uns gerne Ihren Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid/Strafbefehl o.ä. und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, dann werden wir die Vorgehensweise besprechen und gemeinsam entscheiden.

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